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Strafverfolgung Wahlleiter
Weiterleitung

-----Original Message-----
> Date: Tue, 02 Jun 2009 09:55:45 +0200
> Subject: Strafanzeige mit Strafantrag auf Strafverfolgung gegen alle
> Wahlleiter u.a._2009-06-02
> From: "RSV.INFO B.J.Fischer" <RSV.Fischer.INFO@online.de>
> To: "Oberstaatsanwalt Herr Leupold" <poststelle@sta-am.bayern.de>

>
Fischer, Bernd-Joachim (Dipl.-Volkswirt)
http://rsv.daten-web.de/Souveraenitaet.html
  -   RSV.Fischer.INFO@online.de  -  
Selbstverwaltung Fischer Auf der Platte 7 Wir werden erpreßt, mit unseren Steuern Völkermord zu finanzieren. 92260 Ammerthal     Fischer, Bernd-J. * Postfach 1139 * 92229 Sulzbach-Rosenberg   Zustellung per Einschreiben, Fernkopierer an: +49 (0) 9621 370 251 und ePost an poststelle@sta-am.bayern.de   Staatsanwaltschaft Amberg An den Leiter der StA Faberstr. 9   92224 Amberg          Ammerthal, den 02. Juni 2009       Betrifft:  Strafanzeige mit Strafantrag auf Strafverfolgung gegen alle Wahlleiter, Wahlorganisatoren und deren Gehilfen in Ihrem Zuständigkeitsbereich    
Sehr geehrter Leiter der Staatsanwaltschaft Amberg, hiermit werden sämtliche Wahlleiter, -begleiter und -nutznießer der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes Bayern für die Wahlen zum Europäischen Parlament und deren Mittäter in Politik und Behörden nach StGB §§ 81, 82, in Verbindung mit 92 und nach 107a, 107b, 108 wegen des vollendeten Versuches und der Fortsetzung von Hochverrat, Wahlfälschung, Fälschung von Wahlunterlagen und Wählertäuschung u. a. angezeigt! Strafantrag wird gestellt.

Nach den Wahlgesetzen in der Bundesrepublik dürfen nur Deutsche nach Art. 116 (1) GG und höchstens EU-Bürger wählen. Durch die Vorlage unechter, falscher Urkunden mit der Staatsangehörigenbezeichnung "deutsch" zur bewußten Täuschung im Rechtsverkehr mit erheblichen rechtlichen Folgen sind tatsächlich mit Duldung der Wahldurchführenden offenkundig vielfach Staatenlose und Ausländer (Doppelpaß!) in die Wählerverzeichnisse als Scheindeutsche aufgenommen worden, um alle Wahlen zu fälschen!  

Zur Begründung wird die tatsächliche Definition der deutschen Staatsangehörigkeit vorgetragen. Diese basiert auf der offenkundigen Tatsache, daß die deutsche Staatsangehörigkeit das Band ist,  
à  das die Deutschen mit ihrem geteilten, jedoch nicht untergegangenem, sondern als Rechtssubjekt fortbestehenden Staat, dem deutschen Reich, verbindet.  

Kein durch das Besatzungskonstrukt Bundesrepublik scheineingedeutschter Ausländer oder Staatenloser hat dieses Band - die unmittelbare Reichsangehörigkeit nach RuStAG vom 22. Juli 1913 - verliehen bekommen. Die Bundesrepublik konnte und wollte die unmittelbare Reichsangehörigkeit auch nicht verleihen.
 

Die Angabe der Staatsangehörigkeit von tatsächlichen Deutschen in sämtlichen öffentlichen Registern der Bundesrepublik mit "deutsch" ist zur bewußten Täuschung im Rechtsverkehr mit erheblichen rechtlichen Folgen falsch eingetragen! Richtig müßte es heißen:     Seite 1 von 4
FISCHER, B.-J. / alle Wahlleiter, Wahlorganisatoren u.a. Seite 2 von 4       Staatsangehörigkeit:  "Deutsches Reich" oder Staatsangehörigkeit "deutsche".   Dann wäre auch jeder falsche Eintrag für Scheineinge"deutsch"te sofort zu erkennen, bzw. als unmittelbare amtliche Urkundenfälschung mit einem falschen Rechtsanschein zu verfolgen.  

Es ist deshalb als offenkundige Tatsache nachgewiesen, daß die Bundesrepublik keinem Ausländer und Staatenlosem die unmittelbare Reichsangehörigkeit gegeben hat, was nach Art. 116 (1) GG in Verbindung mit § 5 EGBGB, § 1 RuStAG vom 22. Juli 1913, § 1 StAG der BRdvD bis zum 31.12.2004 und StAG der BRdvD ab dem 01.01.2005 für die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich ist! Also sind diese von der Bundesrepublik Scheineinge"deutsch"ten keine Wahlberechtigten nach Art. 116 (1) GG!  

Die Wahlveranstalter und -fälscher bilden vermutlich nach StGB § 129, 129a etc. auch eine kriminelle Vereinigung, welche den Völkermord an den tatsächlichen Deutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit planmäßig durch Entzug, bzw. Relativierung von deren Selbstbestimmungsrechten auf Deutschem Reichsgebiet betreiben.   Laut § 15 (7) EUWO gilt folgendes, Zitat Anfang:  

Bevor eine Person in das Wählerverzeichnis eingetragen wird, ist zu prüfen, ob sie die Wahlvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 des EU-Wahlgesetzes oder des § 6 Abs. 2 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes erfüllt oder ob sie vom Wahlrecht nach 3 6 a Abs. 1 Europawahlgesetz ausgeschlossen ist.   Zitat Ende!   § 6 Abs. 1 des EU-Wahlgesetzes (EuWG) lautet, Zitat Anfang:   Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage   1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben ................   Zitat Ende!   Laut aus dem gesamten Bundesgebiet einlaufenden Abweisungen von Anfechtungen der Unrichtigkeit aller Wahlregister werden diese ausschließlich aus dem Melderegister erstellt.   In der Bayerischen Landeswahlordnung (BLWO) vom 16. Februar 2003 {BY, GVBl 2003, S. 62), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung vom 7.2.2007 (BY, GVBl. 2007, S. 142}, heißt es gemäß § 12 ff.:  

Zitat Anfang:
  (1) Die Gemeinde legt vor jeder Abstimmung für jeden allgemeinen Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten nach Familienname, Vornamen, Tag der Geburt und Wohnung an. Das Wählerverzeichnis kann auch im automatisierten Verfahren geführt werden. (2) Das Wählerverzeichnis wird unter fortlaufender Nummer in der Buchstabenfolge der Familiennamen, bei gleichen Familiennamen der Vornamen, angelegt. Es kann auch nach   Seite 2 von 4
FISCHER, B.-J. / alle Wahlleiter, Wahlorganisatoren u.a. Seite 3 von 4       Gemeindeteilen, Straßen und Hausnummern gegliedert werden. Es enthält je eine Spalte für Vermerke über die Stimmabgabe und für Bemerkungen. Bei Landtagswahlen sind zwei Spalten für die Stimmabgabevermerke vorzusehen. (3) Die Gemeinde sorgt dafür, daß die Unterlagen für das Wählerverzeichnis jederzeit so vollständig vorhanden sind, daß dieses vor Abstimmungen rechtzeitig angelegt werden kann.   Zitat Ende!  

Festlegungen zur Bestimmung und Eintragung der jeweiligen Staatsangehörigkeit fehlen gänzlich.
  Unbestreitbar kann aus den Melderegistern aller bundesrepublikanischer Kommunen gar keine Staatsangehörigkeit festgestellt werden.   Soweit andere Meldeunterlagen, Einbürgerungsurkunden oder Akten zu Einbürgerungsurkunden bei den Kommunen, in den Wahlbezirken und den übergeordneten Landkreisen oder Städten vorhanden sind, nach denen sich der Verdacht ergeben muß, daß nicht Wahlberechtigte in Wählerverzeichnisse zur Wahl zugelassen wurden, haben die die EU-Wahl vorbereitenden Befaßten und Verantwortlichen diese Unterlagen zur Begehung von Straftaten nicht entsprechend ihrer Verpflichtung nach § 15 (1) EUWO geprüft, was einzelne Wahlleiter selbst schon zugegeben haben.   Zu keinem Zeitpunkt haben die Landeswahlleiter, die übrigen Angezeigten und ihre Helfershelfer die Wählerschaft in der Bundesrepublik über die auch schon vor allen anderen Wahlen aufgezeigten Wahlhindernisse informiert und somit auch die Wähler getäuscht, die deshalb aktiv und passiv zu Wahlfälschungen verleitet werden    
à oder deshalb nicht wählen können.
 

Mit der Abwehr der Anfechtungen der Unrichtigkeit von Wählerverzeichnissen durch die Aufnahme nicht Wahlberechtigter ist der bewußte, strafbare Versuch des Wahlbetruges, der Wahlfälschung und der Fälschung von Wahlunterlagen bereits erfüllt.
  Wird die EU-Wahl in Ihrem Zuständigkeitsbereich auch noch durchgeführt, erweitert sich die Bearbeitung der Strafanzeige/des Strafantrages auf die Vollendung der Straftaten nach obigen Strafgesetzen.

Sie machen sich strafbar, wenn Sie die angezeigten Versuche oder tatsächlichen Durchführungen der EU-Wahlfälschungen als Offizialdelikte, die Sie hätten längst selbst erkennen können, nicht sachgerecht einer Anklage zuführen. Ihre Remonstrationspflicht verbietet Ihnen insoweit, Weisungen Ihrer politischen Vorgesetzten zur Verhinderung der Aufklärung zu befolgen.   Haben Sie eine Selbstachtung und nicht nur die passende politische Ausrichtung, welche Ihre politische Auswahl als Staatsanwalt in der Bundesrepublik begünstigt haben könnte, werden Sie nun sicherlich nicht ruhen, bis die geplante Vernichtung des Deutschen Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit durch ständigen Wahlbetrug und fortwährende Reduzierung des Selbstbestimmungsrechts bis zu einem Minderheitenproblem gestoppt ist.   Bei Indolenz, konkludentem Handeln oder Kollaboration Ihrerseits zum Erreichen dieses Ziels könnten Sie selbst des Hochverrates bezichtigt werden.      Seite 3 von 4
FISCHER, B.-J. / alle Wahlleiter, Wahlorganisatoren u.a. Seite 4 von 4       Nach Grundgesetz Art 20 (4) besteht bei der Verweigerung der Strafverfolgung von den angezeigten Wahlfälschern das Recht des Deutschen Volkes, selbst für Abhilfe zu sorgen. Das sollte sich niemand wünschen, auch wenn eine solche Gefahr täglich durch die Aufklärung über die ständigen bundesrepublikanischen Wahlfälschungen wächst.     Beste Grüße für autarkes Leben und Souveränität der deutschen Nation   ( Bernd-Joachim Fischer ) Staatsangehörigkeit: Deutscher nach RuStAG v. 22. Juli 1913, Staatsbürger des Deutschen Reichs und der Deutschen Demokratischen Republik -

1)
Natürliche Person mit Familiennamen und Vornamen nach BGB, Buch 1, (1) §§1, 2ff und im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten, kein Mitglied oder Anhänger irgendeiner PARTei, Religion, Sekte usw. oder Verfechter ideologischer, demagogischer oder sonstiger unnatürlicher hochfinanzierter ...ischer Ideen. Hoheitlich nach Art. 9 der UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002 und in Geschäftsführung ohne Auftrag nach BGB für den deutschen Staat handelnd wegen offenkundiger Teilidentität und Ausfalls der staatlichen Stellen zum Schutz des Volkes sowie auf Grundlage der gesamtdeutschen Verfassung vom 30.05.1949 (seit 07.10.1949 Verfassung der DDR) und in Anlehnung an die Verfassungen der Länder von 1946/47. Das Recht auf Heimat. In administrativer Tätigkeit unter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - Konvention Nr. 4 zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Mitglied im Bund der Recht-Schaffenden, im Selbsthilfeverein Autarkes-Leben - Vereinigung der unter Selbstverwaltung stehenden Deutschen (INTERREGNUM bis zum Friedensvertrag), Mitunterzeichner des Völkerbriefs der Milanstation! * Nicht links oder rechts sondern vorn, nur der WAHRHEIT, dem RECHT, der Aufklärung und der Rechtschaffenheit verpflichtet * Unter dem Schutz der Völker der Russischen Föderation, der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien (UK), der Republik Frankreich und der Volksrepublik China! ( http://rsv.daten-web.de/Impressum.html )   1) für DDR-Systemkritiker noch der Hinweis, die DDR-Staatsbürgerschaft erlischt erst nach Streichung der DDR aus der UN-Mitgliederliste, Streichung der Feindstaatenklauseln aus der UN-Charta und Herstellung der vollen nationalen und internationalen Souveränität des deutschen Staates   -
Die reine Existenz ist nicht alles, erst im Einklang mit der Natur ist es wirklich Leben. -
http://rsv.daten-web.de/Aktuelles/Aktuelles_2009-06-01.html
 

 

 

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