v. Klaus Jäger; 27.02.2008
Es geht in diesem Essay um den EU Vertrag von Lissabon und um die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland - was bedeutet: es geht hier um Deine und meine demokratischen, grundgesetzlich geschützten Freiheiten als Staatsbürger unserer Demokratie.
Der Autor hier tritt ohne wenn-und-aber für die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands ein. Sie ist unser höchstes Rechtsgut. Diese Gesellschaftsordnung ist aber derzeit in höchster Gefahr und wird nach dem Beitritt Deutschlands zum EU Verfassungsvertrag von Lissabon faktisch nicht mehr existieren.
Wir haben dafür einen Zeugen: Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider, Völkerrechtler, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, hier: http://www.oer.wiso.unierlangen.de/html/prof__schachtschneider.html
und hier:
http://www.kaschachtschneider.de/
Herr Prof. Schachtschneider schreibt in seinen "Argumenten gegen die Zustimmung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa" [download hier: http://www.oer.wiso.uni-erlangen.de/Arg.pdf ] folgendes:
Argument 1 Prof. Schachtschneider' s
"1. Der Verfassungsvertrag ist mittels des Konventverfahrens ohne demokratische Dignität oktroyiert worden."
Kommentar v. Jäger:
Der EU - Vertrag von Lissabon wurde allein von den EU - Regierungschefs ( incl. der ihnen Zuarbeitenden ) im Rahmen eines Treffens ohne demokratische Würde von oben verordnet. Niemand hat sie dafür legitimiert.
Ziehen wir weiterhin die schrumpfende Wahlbeteiligung der deutschen Bevölkerung in Betracht - mehr als ein Drittel der Wähler geht nicht mehr zu Wahlen, und das ist KEINE Minderheit ! - dann fehlt auch deshalb in der existentiellen Frage des Beitritts Deutschlands zum EU Vertrag der amtierenden deutschen Bundesregierung für diesen wichtigen Schritt jegliche demokratische Legitimation.
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Argument 2 Prof. Schachtschneider' s
"2. Nach dem demokratischen Prinzip des Grundgesetzes darf Deutschland seine existentielle Staatlichkeit nicht auf eine Europäische Union übertragen, die keine eigenständige demokratische Legitimation und keine originäre Hoheitsgewalt hat. Die Gründung des existentiellen Unionsstaates setzt eine sich dafür öffnende neue Verfassung Deutschlands nach Art. 146 GG voraus, die nur durch Referendum des Deutschen Volkes gegeben werden kann."
Kommentar v. Jäger:
Die existentielle Staatlichkeit Deutschlands wird durch den EU Vertrag von Lissabon auf die EU übertragen; letztere hat dafür keinerlei eigenständige demokratische Legitimation - oder hat eine Abstimmung oder Wahl des Deutschen Volkes in Deutschland darüber stattgefunden, ohne dass es einer bemerkt hätte? Ist die Bundesregierung vom Staatssouverän , dem Deutschen Volk, in einer demokratischen Wahl zu der Übertragung der existentiellen Staatlichkeit auf die EU beauftragt worden oder nicht? Antwort: Nein. Deshalb ist erstere dazu auch nicht berechtigt, die existentielle Staatlichkeit Deutschlands auf die EU zu übertragen.
Das demokratische Prinzip des Grundgesetzes ist also hinsichtlich des o. gen. EU Vertrages nicht beachtet worden. Weder von den deutschen Verantwortlichen, noch von den beteiligten europäischen Regierungschefs.
Der im Argument 2 Prof. Schachtschneider' s erwähnte Artikel 146 des Grundgesetzes besagt:
" Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Quelle: :
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg.html
18 Jahre nach dem Beitritt der DDR zum Bundesgebiet gibt es immer noch keine neue Verfassung, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Es ist hier nicht die Frage : "warum?" , sondern alleine: wann wird eine neue Verfassung vom Deutschen Volk beschlossen werden können und wer setzt sich für eine neue, freiheitlich-demokratische Verfassung ein ?
Diese neue Verfassung für Deutschland ist längst überfällig. Warum wir, das Deutsche Volk , ihrer dringendst bedürfen, habe ich in meinem Artikel: "Warum wir einer Verfassung bedürfen" aufgezeigt, hier:
http://www.cluster1.eu/warum-wir-einer-verfassung-beduerfen.htm
Nur eine Nationalverfassung - nicht etwa das Grundgesetz - wird vom Völkerrecht als höherrangig als das Völkerrecht selbst bewertet; dies ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker . Lesen Sie dazu hier in der Dissertation von Robert Baumann, Seite 57, Mitte:
http://www.dissertationen.unizh.ch/2002/baumann/robertbaumann.pdf
Doch der EU Verfassungsvertrag und die mit ihm verbundene Übertragung existentieller Staatlichkeit Deutschlands auf die EU hat noch einen anderen, eine strafrechtlichen Aspekt. Ich zitiere hier den Artikel 20 des bundesrepublikanischen Grundgesetzes, mit Fettdruck sind die relevanten Abschnitte hervorgehoben:
"Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Die Gesetzgebung ist das Parlament; es ist an die verfassungsmäßige Ordnung, also an das Grundgesetz, gebunden.
Ist der EU Verfassungsvertrag nicht ein Unternehmen, das beabsichtigt, diese im Grundgesetz festgelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen? Alleine schon die Art und Weise des undemokratischen Zustandekommens des EU Verfassungsvertrages erhärtet den Verdacht.
Weiter heißt es in Artikel 21 des Grundgesetzes:
"Artikel 21 GG
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) [.] "
Die unlegitimierte Übertragung " existentieller Staatlichkeit" ( Prof. Schachtschneider) Deutschlands auf eine fremde Macht, also die EU, erfüllt meines Erachtens den Tatbestand "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden,." und ist deshalb verfassungswidrig;
Im Strafgesetzbuch lesen wir:
"STGB § 81
Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."
Kommentar:
Der Gewaltbegriff ist heute zu Recht weiter gefasst als der der unmittelbaren physischen Gewalt.
- Es gibt institutionelle Gewalt - auch der Weiße Ring spricht in seinen Infomaterialien davon; es gibt Mobbing, Ausgrenzung, Diskriminierung, Psychoterror - auch diese Handlungen sind Gewaltakte gegen Menschen ;
- es gibt auch das Gewaltmonopol des Staates; aber die diese Gewalt vollziehenden Beamten sind durch ihren Diensteid nicht an die jeweilige Regierung gebunden, sondern an die freiheitlich-demokratische Grundordnung ;
- es gibt die subtile, institutionelle Gewalt, die durch den Einfluss der Regierung und der sie tragenden Parteien in den Staatsmedien und den Staatsorganen, wie Polizei, Gerichten, Bundeswehr, Geheimdiensten wirkt. Weiterhin wird in den Ämtern und Verwaltungen des Bundes Gewalt ausgeübt.
Sie ist schwer nachzuweisen, wie Noam Chomsky in einem Interview mit Le monde diplomatique , Nr. 8348 erklärt, aber existent.
Das Interview und den Aufsatz: " Westliche Demokratien sind effizienter in der Gedankenkontrolle als Diktaturen" finden sie hier:
http://www.cluster1.eu/effiziente-gedankenkontrolle.htm
Diese subtile Gewalt ist existent - als mächtiger Einfluß der Parteien auf die Willensbildung der Intendanten der Staatsmedien, der Chefredakteure und der Redakteure hinsichtlich der ausgestrahlten Programme, ihrer Inhalte und das Verhalten der Beamten und der Richter.
Schließlich gibt es auch die Androhung von unmittelbarer physischer Gewalt - die Todesstrafe - gegen Menschen im EU Verfassungsvertrag, wie wir unten in Argument 13 Prof. Schachtschneider' s lesen werden.
Wie weit der Begriff der Gewalt in Westeuropa gefasst ist, ersehen wir aus dem Oxford Advanced Learners Dictionary , der zum Begriff violence folgenden Beispielsatz gibt: " It would do violence to his principles to work on sundays. " Übersetzung: "Es würde seinen Prinzipien Gewalt antun, Sonntags zu arbeiten."
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Argument 3 von Prof. Schachtschneider:
" 3. Die Politische Klasse akklamiert ohne ernsthaften Diskurs den Verfassungsvertrag und versucht die Öffentlichkeit durch Propaganda und medienwirksame Feierlichkeiten zu beruhigen. Ohne hinreichenden Diskurs in der Öffentlichkeit und insbesondere in den Parlamenten des Bundes und der Länder ist die Europäische Staatsgründung demokratiewidrig, nicht anders als der Unionsstaat, der gegründet werden soll."
Kommentar Jäger:
Durch Propaganda und medienwirksame Feierlichkeiten versucht die politische Klasse die Öffentlichkeit - das sind wir alle, das Deutsche Volk also - zu beruhigen. Hier versagen bisher auch sämtliche Staatsmedien - von den privaten ganz zu schweigen - in ihrer Wächterrolle für die Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands, indem sie der Propaganda der Politischen Klasse zu Willen sind. Die Medien genießen nach Artikel 5 des GG einen Rechtschutz, wie ihn keine andere Wirtschaftsbranche genießen kann:
"Artikel 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Aus diesem freiheitlich-demokratischen Grundrecht der Pressefreiheit ist nicht nur die Freiheit der Berichterstattung abzuleiten, sondern auch die VERANTWORTUNG für die freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung Deutschlands. Dieser kommen die o. gen Medien m. E. bisher nicht genügend nach.
Man macht sich dort die gewährte Freiheit zu Nutze, um noch den irrationalsten talkshow Unfug zu verbreiten und damit Profite zu machen, aber ihrer VERANTWORTUNG zur Aufrechterhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der zur objektiven und vollständigen Berichterstattung über Belange des Deutschen Volkes in existentiellen Fragen wie dem EU Verfassungsvertrag kommen sie nicht nach. WARUM? Siehe oben.
Es kommen auch kaum Kritiker der EU oder des EU Verfassungsvertrages in diesen Medien zu Wort oder Sendezeit. Eine Zensur findet nicht statt? Kritik findet nicht statt. Das aber ist m. E. eine unerträgliche Doppelmoral und nichts anderes als die Unterdrückung und Diskriminierung unliebsamer politischer, ABER DEMOKRATISCHER und FREIHEITLICHER Meinungen.
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Argument 4 von Prof. Schachtschneider
Fettdruck Hervorhebung v. Jäger
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"4. Als echter Bundesstaat ist die Europäische Union mit Aufgaben und Befugnissen eines existentiellen Staates ausgestattet, ohne daß diese durch ein Europäisches Volk, das sich zu einem existentiellen Staat verfaßt hat, legitimiert wird . Die Völker der Mitgliedstaaten können die gemeinschaftliche Ausübung der übertragenen Hoheitsrechte nur legitimieren, wenn das demokratisch unverzichtbare Prinzip der begrenzten Ermächtigung
eingehalten wird. Allein dieses Prinzip ermöglicht die Verantwortbarkeit der Unionspolitik durch die nationalen Parlamente. Die darüber hinaus gehenden weiten und offenen Ermächtigungen der Union mißachten das demokratische Prinzip des Grundgesetzes auch insoweit, als dieses nach Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich ist."
Hier Artikel 79 GG; FETTDRUCK Hervorhebung v. Jäger im Sinne des Arguments 4 :
"Artikel 79 GG
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes , durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Artikel 20 ist oben zitiert; Artikel 1 des Grundgesetzes lautet:
" Artikel 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."
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Prof. Schachtschneider schreibt oben in Argument 4 :
" Die Völker der Mitgliedstaaten können die gemeinschaftliche Ausübung der übertragenen Hoheitsrechte nur legitimieren, wenn das demokratisch unverzichtbare Prinzip der begrenzten Ermächtigung eingehalten wird. Allein dieses Prinzip ermöglicht die Verantwortbarkeit der Unionspolitik durch die nationalen Parlamente."
Das "demokratisch unverzichtbare Prinzip der begrenzten Ermächtigung" kann nur in einer Staatsverfassung gegeben werden, die vom Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Diese freie Entscheidung hat man seitens der Politischen Klasse dem Deutschen Volk noch nicht zugestanden - wider das Demokratische Prinzip , das da heißt : Alle Macht geht vom Volke aus .
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Argument 5 Prof. Schachtschneiders:
" 5. Die Wirtschafts- und Währungsunion schafft in der Europäischen Union eine neoliberale Wirtschaftsverfassung des Marktes und des Wettbewerbs. Diese ist mit dem Sozialprinzip des Grundgesetzes, zumal mit dessen Prinzip der wirtschaftlichen Stabilität, das die Pflicht zur wirksamen Beschäftigungspolitik einschließt, unvereinbar.
Aufgrund der Grundfreiheiten erzwingt der Europäische Gerichtshof die Deregulierung der mitgliedstaatlichen Wirtschaftordnungen. Seine Judikatur überantwortet die Wirtschaft dem europäischen und global integrierten Markt und Wettbewerb. Sie läßt der staatlichen Beschäftigungspolitik entgegen dem Stabilitätsprinzip des Grundgesetzes keine wirkliche Chance.
Insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit führt zum Niedergang des Wirtschaftsstandortes Deutschland."
Kommentar Jäger:
Auch hier lesen wir heraus: das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird von den Betreibern und Befürwortern des EU Verfassungsvertrages missachtet, insbesondere und namentlich das Sozialprinzip des Grundgesetzes.
Weiterhin: Neoliberale "Wirtschaftsordnung" ist unvereinbar mit wirtschaftlicher Stabilität. Kein Wunder also, dass uns die Börsen um die Ohren fliegen und ein Finanz-Tsunami den anderen jagt, dass die staatlichen Systeme der Daseinsvorsorge (Rente, Gesundheit, Erwerbslosenversicherung, Bildung etc.) kollabieren - denn das ist, so kann man mit Gründen vermuten, nach Meinung des Europäischen Gerichtshofes eben der "Preis der neoliberalen Grundfreiheit." Kein Wunder auch, dass die erwerbslosen Menschen zu rechtlosen Sklaven degradiert werden, denn sie haben sich den "Gesetzen des Neoliberalismus" und der Deregulierung zu beugen, da der Europäische Gerichtshof dies meint ; Prof. Schachtschneider schreibt: "Aufgrund der Grundfreiheiten erzwingt der Europäische Gerichtshof die Deregulierung der mitgliedstaatlichen Wirtschaftordnungen." Aha, - damit ist auch die Behinderung der Gewerkschaftsarbeit gemeint und die Abschaffung der Tariffreiheit ; das deutsche Mitbestimmungsrecht und überhaupt alle Arbeitsrechte, die den Beschäftigen Rechte und nicht nur Pflichten gewähren. In Zukunft soll es also nur noch Pflichten für Arbeitnehmer geben, aber keine Rechte mehr, kann man hier schlussfolgern.
Dies ist der groß angelegte Plan zur Entrechtung der arbeitenden Mehrheit der Bevölkerung in Europa.
Dieser EU Verfassungsvertrag ist m. E. die Abschaffung der grundgesetzlich gegebenen, sozialen Wirtschaftsordnung Deutschlands und steht also völlig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung selbst.
Diese Pläne und Vorbereitungen zur Beseitigung unser freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind strafbewehrt:
Im Strafgesetzbuch [Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/100a.html ] lesen wir:
STGB § 83
Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von
einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren
bestraft.
(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Man sollte meinen, die Verfassungsschutzorgane der BRD würden aktiv werden wollen, denn sie sind dem freiheitlich-demokratischen Grundgesetz durch einen Eid verpflichtet. Auch könnten hier m. E. Staatsanwälte und der Staatschutz ihres Amtes walten.
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Argument 6 Prof. Schachtschneider' s :
6. "Die Haushaltskontrolle der Union ist mit der demokratischen Budgetverantwortung des nationalen Parlaments, welche untrennbar mit der Wirtschaftshoheit des existentiellen Staates verbunden ist, nicht vereinbar."
Kommentar Jäger:
Dies bedeutet wohl, dass die nationalen Parlamente keine Kontrolle mehr über ihren eigenen Staatshaushalt haben sollen - wenn der EU Verfassungsvertrag in Kraft tritt. Mit anderen Worten: die nationalen Parlamente - das sind die vom Volk gewählten Abgeordneten - haben keine Wirtschaftshoheit mehr. D. h. sie, die Abgeordneten, können nicht mehr auf die Wirtschaftspolitik ihres eigenen Landes einwirken. Warum dann noch wählen gehen? Dies macht die Demokratie zur Farce, zum bösen Spiel und steht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands.
Argument 7 Prof. Schachtschneider' s
"7. Der Rat der Union bestimmt die Grundzüge der Wirtschaftspolitik auch Deutschlands gemäß der Wirtschaftsverfassung der Union, aber zu Lasten der grundgesetzlichen Wirtschaftsverfassung und, soweit das geboten erscheint, auch zu Lasten der deutschen
Wirtschaftsinteressen."
Kommentar Jäger:
Das sollten sich alle Unternehmer Deutschlands mal auf der Zunge zergehen lassen: " Der Rat der Union bestimmt die Grundzüge der Wirtschaftspolitik [. ] aber zu Lasten der grundgesetzlichen Wirtschaftsverfassung und, soweit das geboten erscheint, auch zu Lasten der deutschen
Wirtschaftsinteressen."
Meine Damen und Herren Unternehmer aus Deutschland, ob Mittelstand, Freier Beru, Handwerker oder Kleinunternehmer !
Auch wenn Ihnen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung vielleicht nicht viel bedeuten mag - was ich eigentlich bezweifele, denn wer lebt schon gerne in einer Diktatur? - , so bedeutet Ihnen sicher Ihr eigenes Wirtschaftsinteresse etwas. Dies aber kann nach dem EU Verfassungsvertrag nicht mehr von einer deutschen Regierung gewährleistet werden, da "der Rat der EU - Union die Grundzüge der Wirtschaftspolitik bestimmt."
Wäre also ein Beitritt Deutschlands zum EU Verfassungsvertrag für Sie wünschenswert ? Überlegen Sie: wenn dieser Vertrag in Kraft tritt, MÜSSEN Sie Arbeitnehmer aus der ganzen EU zu Bedingungen beschäftigen, die aus deren Heimatländern stammen; d.h. sie können dann Ihre deutschen Facharbeiter nicht mehr bezahlen und müssen diese kündigen, weil Ihre Großunternehmenskonkurrenz Wanderarbeiter aus anderen EU Staaten einstellt, die für Hungerlöhne - an deutschen Verhältnissen gemessen - hier arbeiten kommen wollen und werden. Was diese Wanderarbeiter in puncto Qualität der Produkte oder Dienstleistungen - und damit an Wettbewerbsfähigkeit - leisten können, sei dahin gestellt.
Auf jeden Fall werden mittels des EU Vertrages deutsche Sozialstandards zerstört, die noch für Produktqualität, Wettbewerbsfähigkeit und vor allem Lebensqualität sorgen - so, dass die BRD mal wieder Exportweltmeister ist.
Und sie, die Sozialstandards, sorgen auch für den Sozialen Frieden, für Familien mit Kindern, Großeltern und für den Binnenkonsum.
Selbstredend zerstören diese Absichten der EU auch die großartige deutsche Tradition der sozialen Marktwirtschaft - des Sozialen Miteinanders also. Kommt der EU Vertrag, wird es nur noch ein Gegeneinander und Sozialen Unfrieden geben.
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Argument 8 Prof. Schachtschneider ' s bestätigt die oben gemachten Aussagen:
"8. Das Herkunftslandsprinzip/das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung entdemokratisiert weitgehend die Lebensverhältnisse der Mitgliedstaaten, etwa im Lebensmittelrecht, im Dienstleistungs- und Arbeitsrecht, weil nicht die eigenen Gesetze des Bestimmungslandes, sondern die des Herkunftslandes maßgeblich (geworden) sind."
So werden alle Traditionen und der gesamte Fortschritt Westeuropas auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Arbeitsrechtes etc. den niedrigsten Standards in der EU angepasst. Dies ist kein Fortschritt in der Zivilisation , sondern , man muss es ausdrücklich betonen: es ist ein barbarischer Rückschritt in vordemokratische Epochen.
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Argument 9 Prof. Schachtschneider' s
9. Der demokratisch nicht legitimierte Europäische Gerichtshof versteht sich als Motor der Integration. Er hat die Rechtsprechung in Grundsatz-, insbesondere in Grundrechtsfragen mittels der von ihm durchgesetzten unmittelbaren und vorrangigen Anwendbarkeit des Unionsrechts, aber auch durch die Umwandlung der Grundfreiheiten in grundrechtsgleiche subjektive Rechte an sich gezogen (usurpiert) und die nationale Verantwortung für das Recht entwertet. Er hat damit auch die nationale Politik entmachtet. Den Vorrang des gesamten Unionsrechts, einschließlich des sekundären und teritären Unionsrechts, vor dem gesamten Recht der Mitgliedstaaten, sogar vor deren Verfassungsgesetzen schreibt Art. I-6 VV erstmalig im Vertragstext fest. Das widerspricht dem Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ist mit der existentiellen Staatlichkeit der Mitgliedstaaten unvereinbar.
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Argument 10 Prof. Schachtschneider' s
10. Der Grundrechtsschutz gegenüber den Rechtsakten der Union läuft, seit der Europäische Gerichtshof die Grundrechteverantwortung hat, weitestgehend leer. Der Gerichtshof hat nicht einen Rechtsakt der Union für grundrechtewidrig erklärt. Der Vorbehalt des Bundesverfassungsgerichts, daß der Wesensgehalt der Grundrechte im allgemeinen unangetastet bleiben müsse, ist praktisch ohne Bedeutung."
Kommentar Jäger:
Mit anderen Worten ausgedrückt: der Europäische Gerichtshof interessiert sich nicht für die Grundrechte, sobald sie im Gegensatz zur neoliberalen Wirtschaftsordnung stehen.
Die Einwände des Deutschen Bundesverfassungsgerichtes gegen die Auflösung des Grundrechteschutzes wurden beiseite gewischt.
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Argument 11 Prof. Schachtschneider' s
11. Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit ermöglicht den Unternehmen, die Unternehmensform des Gründungsstaates in allen Mitgliedstaaten zu nutzen. Das leitet das Ende der Mitbestimmung in Deutschland ein."
Kommentar Jäger:
Die Rechtsprechung des EU Gerichthofes unterhöhlt und zerstört also das deutsche Mitbestimmungsrecht und ermöglicht ausländischen Unternehmensformen in jedem EU Land nach der Rechtsprechung des Herkunftslandes zu operieren.
"Betriebsräte? Gewerkschaften ? Haben wir in EU-XY nicht, deshalb brauchen wir die auch nicht in Deutschland !"
Noch Fragen, Gewerkschafter ?
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Argument 12 Prof. Schachtschneider' s
12. Der Grundrechteschutz ist in schlechte Hände geraten, weil der Europäische Gerichtshof für den Grundrechteschutz nicht demokratisch legitimiert ist. Die Europäische Grundrechtecharta schwächt den Grundrechteschutz. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums
steht genauso wenig in der Charta wie ein Recht auf Arbeit. Die Medienfreiheit etwa ist nur zu achten, die Lehrfreiheit ist nicht genannt, u.a.m."
Kommentar Jäger:
Alle Freiheit für das Kapital und seine Eigentümer - keine Freiheit für die besitzlosen Menschen, darauf läuft es hinaus.
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Argument 13 Prof. Schachtschneider' s
13. Die Grundrechtecharta ermöglicht für den Kriegsfall und den Fall unmittelbarer Kriegesgefahr die Todesstrafe. Diese kann nach den verteidigungspolitischen Ermächtigungen der Union eingeführt werden. Um einen "Aufruhr" oder "Aufstand" "rechtmäßig niederzuschlagen", darf trotz des Rechts auf Leben (Art. II-62 VV) getötet werden.
In der Erklärung betreffend die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, die die gleiche Verbindlichkeit hat wie die Grundrechte selbst, steht:
"3. ... a) Art. 2 Abs. 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtwidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
d) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet
werden ...".
Kommentar Jäger:
Noch Fragen?
Schon mal von false flag Anschlägen gehört? Das ist eine bekannte Militärtaktik. Man steckt einfach die eigenen Soldaten / Geheimdienstleute / "Sicherheitsspezialisten" in die Uniformen von anderen Soldaten / Terroristen / "Aufrührern" mit schwarzen Kapuzenpullis - und schon sind die "anderen" es gewesen. Und man bekommt so interessante und emotionalisierende Fernsehbilder, die die Bevölkerung so richtig einstimmen auf noch mehr Einschränkungen ihrer Freiheit, - zu ihrer Sicherheit, versteht sich. Oder nicht? !
Meine Güte ! Die Todesstrafe ! Und die wird an Ort und Stelle vollstreckt werden können, wenn der Einsatzleiter einen "Aufruhr" statt einer Demonstration wahrzunehmen meint. Gott bewahre uns vor dieser Barbarei. Aber Gott hat sicher anderes zu tun - und wir, das Volk, müssen uns schon selber davor schützen, wie die Geschichte lehren kann.
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Argument 14 Prof. Schachtschneider' s
14. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein existentielles Staatsgebiet.
Dessen Sicherheit zu gewährleisten übernimmt mehr und mehr die Europäische Union, ohne das wirklich leisten zu können. Die Europäische Staatsanwaltschaft und der Europäische Haftbefehl greifen tief in die nationale Strafhoheit ein."
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Argument 15 Prof. Schachtschneider' s
"15. Die Mitgliedstaaten verlieren weitgehend die Verteidigungshoheit durch Integration der Streitkräfte in die Gemeinsame Verteidigung. Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktbewältigung und Stärkung der internationalen Sicherheit können Kriege sein, wie sie gegen den Irak geführt wurden. Eine (humanitäre) Intervention dieser Art ist durch das völkerrechtliche Gewaltverbot untersagt. Die Union aber spricht sich das Recht zum Kriege zu."
Kommentar Jäger:
Eigentlich erübrigt sich ein Kommentar hierzu, weil dies Argument so selbsterklärend und unmittelbar einsichtig ist. Dennoch gebe ich zu bedenken:
Die EU Militärtruppe soll die nationalen Militärs, auch die Bundeswehr, ersetzen.
D. h. ein Staat der EU hat ( fast) keine eigene Landesverteidigung mehr. Öffnet das nicht Aggressoren Tür und Tor ? Ist kein militärischer Konfliktfall innerhalb der EU denkbar ? Vielleicht nicht heute, aber wer weiß, was morgen ist ? Wird durch diese Preisgabe der Landesverteidigung - eher müssen wir hier neudeutsch in der Terminologie der Neoliberalen von outsourcing sprechen - wird dies outsourcing nicht fremden Mächten erlauben, in Deutschland bewaffnete Kräfte zum Einsatz zu bringen ? Wird mit dem outsourcing der Landesverteidigung nicht etwa auch Landesverrat begangen, weil man so die eigene Verteidigung ohne Not schwächt ?
Werden EU Truppen - z. B. aus Rumänien oder Bulgarien - im EU Gebiet gegen die EU Bevölkerung Deutschlands eingesetzt werden können, - sofern es sich um einen "Aufstand" handelt, den man auch inszenieren kann ?
Werden diese ausländischen Söldner, pardon, Berufssoldaten, nicht weniger Hemmungen haben, gegen eine ihnen fremde Bevölkerung gewaltsam vorzugehen, als Deutsche, die auf Deutsche schießen sollen, Franzosen, die auf Franzosen schießen sollen, oder Niederländer, die auf Niederländer schießen sollen ?
Kann es nicht sein, daß sich "zufällig" die eigene Truppe im Auslandseinsatz befindet und deshalb zur Niederschlagung eines "Aufstandes" oder "Aufruhrs" EU Truppen in Deutschland eingesetzt werden?
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Argument 16 Prof. Schachtschneider' s
16. Die finanzpolitische Generalklausel des Art. I-54 VV ermöglicht der Union, europäische Steuern zu erheben oder weitere Kategorien der Mittelbeschaffung einzuführen ohne daß die nationalen Parlamente dem zustimmen müßten. Im vereinfachten Änderungsverfahren des Art. IV-445 VV ist der Europäische Rat ermächtigt, den Kern der
Verfassung, nämlich alle Regelungen des Teils III Titel III, der den Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und viele andere Politikbereiche umfaßt, ganz oder zum Teil zu ändern, ohne daß die nationalen Parlamente oder gar Völker dem zustimmen müßten. Auch das Europäische Parlament und die Kommission sind nur anzuhören. Zwar dürfen die Zuständigkeiten der Union nicht überschritten werden, aber diese Zuständigkeiten sind in Art. I-13 und 14 VV äußerst weit gefaßt. Die engeren Regelungen des Teils III der Verfassung über die Politiken
und Verfahren sind nicht maßgeblich, weil sie keine "Zuständigkeiten" regeln. Für die mitgliedstaatliche Zustimmung genügt die der Bundesregierung, weil der Europäische Beschluß des Europäischen Rates kein völkerrechtlicher Vertrag ist, wie ihn Art. 59 Abs.
2 GG voraussetzt."
Kommentar Jäger:
Die EU könnte also ohne Absprache oder gar Zustimmung der nationalen Parlamente Steuern für die gesamte EU erlassen. Das wäre der unkontrollierte, willkürliche Griff ins Portemonnaie aller Bürger der EU von Leuten, die dazu nie gewählt wurden, aber viel Geld benötigen. Vielleicht, um die EU Truppe aufzurüsten?
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Letzte Aktualisierung ( 18.02.2008 )
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Zieht man alle Argumente Prof. Schachtschneider' s in Betracht, kann man nur gegen den Beitritt Deutschlands zu dieser, die Menschen entrechtenden, EU Verfassung - oder wie immer dieser Vertrag auch heißen mag - sein.
Prof. Schachtschneider spricht auch von einem "Ermächtigungsgesetz".
Viel wichtiger als dieser Beitritt zum EU Vertrag ist es für Deutschland, 63 Jahre nach Ende der Kampfhandlungen, mit den Siegermächten des Weltkrieges II endlich einen völkerrechtlich verbindlichen und einwandfreien Friedensvertrag zu beschließen.
Ebenso wichtig ist in diesem Zusammenhang - und auch ohne diesen Zusammenhang - der Beschluss einer neuen freiheitlich-demokratischen Verfassung für Deutschland durch uns, das Deutsche Volk, wie es Artikel 146 des Grundgesetzes vorsieht.
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Allein zu den nachfolgend genannten Zwecken könnte sich in Kürze eine parteilose Bürgerinitiative gründen:
- den Beschluss einer Verfassung für Deutschland durch das Deutsche Volk nach Artikel 146 Grundgesetz herbei zu führen;
- den Abschluss eines völkerrechtlich verbindlichen Friedensvertrages mit den Alliierten Siegermächten des 2. Weltkrieges herbei zu führen;
- den Beitritt Deutschlands zum EU Vertrag von Lissabon zu verwehren , um einen ökonomischen Totalitarismus in Westeuropa zu verhindern, der sich sogar frech mit einem Datum ansagt: der 1. Januar 2009; und die Demokratie zu schützen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die allein den Menschen Deutschlands Schutz vor barbarischen Angriffen auf Leib und Leben, Freiheit, Menschenwürde und Menschenrechte, Hab und Gut, bieten kann.
Es lebe die Freiheit !
Claudios; 27. Februar 2008; www.cluster1.eu |