Eröffnung im Schlafzimmer: Am 10. August 1948 eröffnete Staatsminister Anton Pfeiffer die Tagung, die den Grundstein für eine künftige deutsche Verfassung legte. Die Rede hielt er im ehemaligen Gästeschlafzimmer des Bayernkönigs Ludwig II. im alten Schloss Herrenchiemsee.
Das meint DER SPIEGEL, am 20.05.2009.
60 JAHRE GRUNDGESETZ
Vollmondromantik bei Bier, Wein und Zigarren: 33 Männer reisten im August 1948 auf eine idyllische Insel, um in anregender Atmosphäre die provisorische Verfassung eines neuen deutschen Staates zu skizzieren. Zurück kehrten sie mit einem Werk für die Ewigkeit.
Drehen wir die Zeit um einige Jahrzehnte zurück:
Rudolf Augstein, Begründer des "DER SPIEGEL", im Jahr 1949: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland war lediglich ein Verfassungswerk, das - so wörtlich - "in entscheidenden Punkten vom Ausland beeinflusst wurde". Der damalige Parlamentarische Rat war, so Rudolf Augstein im Jahr 1949 wörtlich: "eine verfassungsgebende Versammlung, einberufen von Ministerpräsidenten, deren Länder einem Beschluß der Sieger entsprungen sind".
Dazu diese Feststellung von Prof. Sontheimer: "Das Grundgesetz war immer als ein PROVISORIUM gemeint", begründet und nachgewiesen in seinem Buch "Grundzüge des politischen Systems der neuen Bundesrepublik Deutschland".
Prof. C.Schmid mit seinem Mitarbeiter, Gustav von Schmöller, im August 1948 in Herrenchiemsee
Daß dies auch noch in den siebziger Jahren von dem Gründervater des Grundgesetzes, Prof. Carlo Schmid, so gemeint war, hat dieser mir persönlich auf einem Symposium in Bonn, an dem ich als Vertreter meines damaligen Arbeitgebers teilgenommen habe, persönlich versichert.
Das ergibt sich auch eindeutig aus einigen Reden der Mitglieder des Parlamentarischen Rates in Bonn, die Sie sich hier anhören können: http://message2.myvideowebstream.com/view/?id=FUOEB6POKKNX3FLSL7A6
(4 kurze Ausschnitte von jeweils ca. 2 Minuten)
Der damalige und nachweisbar wirklich Wille aller Teilnehmer des Parlamentarischen Rates war, für die Bundesrepublik Deutschland ein provisorisches Grundgesetz zu verabschieden und - ausdrücklich - nicht eine Verfassung.
Für die Auslegung einer Willenserklärung gibt es in der BRD ein Gesetz:
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§ 133 BGB
(Auslegung einer Willenserklärung)
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften
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Der wirkliche Wille des des Parlamentarischen Rates war unmißverständlich und rechtswirksam bis heute .........
Aus: "Grundzüge des politischen Systems der BRD", Prof. Sontheimer
...... auch festgeschrieben in dem von den Alliierten durch den Parlamentarischen Rat (provisorischen) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
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Art. 146 (Geltung und Geltungsdauer des Grundgesetzes)
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
<<< (Dieser Hinweis wieder ohne präjudizierende Wirkung für mich und für alle diejenigen, die die Gesetze der Bundesregierung Deutschland, eine Fremdmacht oder wie Prof. Carlo Schmid bei einer seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat die zu schaffende BRD nannte - ...."eine Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft" .... nicht akzeptieren und uns folgerichtig auch nicht auf diese Gesetze berufen wollen)
Deswegen: Zeigen Sie den Politikern, daß jetzt SCHLUß ist.
Hier können Sie es tun, gemeinsam mit vielen anderen Gleichgesinnten:
Am 22. Mai 2009 ist in Berlin ein Vortrag angesetzt Thema:
Grüße
Klaus Weichhaus, Journalist
Der Kanzlerwandere
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